@ all
Die kleinen Kennzeichen sind in der StVZO den Leichtkrafträdern vorbehalten (§ hab ich nciht umgehend parat) . Eine Ausnahme für das Format gibt es gem. der StVZO nur für historische Motorräder, Traktoren und Zugmaschinen. Das heisst also, wenn der/die Sachbearbeiter/-in ein "Krafti-Schild" zuteilt, dann muss gem. der StVZO ein Gutachten eines TÜVlers bescheinigen, dass aus baulichen oder technischen Gründen die Anbringung eines anderen als das des kleinen Kennzeichens nicht möglich ist. Alles andere ist "goodwill" der Zulassungsstelle genauso wie die Höhe der Gebühren, wenn man aufgrund eines solchen Gutachtens ein "Krafti-Schild" bekommt.
Die StVZO steckt den Rahmen, alles Andere (abweichende zu anderen Zulassungsstellen) liegt im Ermessen des Leiters der Zulassungstelle. So kommt es auch dazu, dass bei der Erteilung von 07er Kennzeichen (49. Ausnahmeverordnung zur StVZO) überall andere Bedingungen gelten (z.B. 20 Jahre oder 30 Jahre usw.) und vor allem andere Gebühren erhoben werden.
Ich habe mich mal bis zum Leiter der Zulassungsstelle bei uns "hcohgemeckert" und mal etwas eindringlicher nachgefragt, da ich weder die "Paneele" (die im Moment an meinem Auto dran ist) noch das Kuchenbelch akzeptiere. In meinen Augen ist das fetter Stilbruch für Autos amerikanischer Herkunft eine Zumutung, warum soll dafür nicht auch das gelten, was für historische Fahrzeuge europ. Herkunft aus ästetischen Gründen gilt, soviel zur Arbeit des DEUVET und dem Verständnis für historische Fahrzeuge aus Übersee, wir sind da für den DEUVET wohl leider nur notwendigews Übel.
Suche momentan nach einem "verständnisvollen" TÜVler, hab ich den gibts das schöne Kleine.
Gruss
TOM