Kaufvertrag erstellen

Begonnen von *Camaro*, 07. Mär 06, 00:01

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*Camaro*

Da ich nun bald mein Winterauto verkaúfen werde hab ich mal folgende Frage:

Was gehört eigentlich alles in einen korrekten Kaufvertrag?

Das Fahrezeug hat einige kleine Mängel, aber noch wichtiger es hat einige Anbauteile ohne ABE, also ist die Betriebserlaubniss erloschen.

Wie muss ich es formulieren um keinerlei Garantie oder Gewährleistung übernehmen muss?
Vielleicht als Bastlerauto ohne Betriebserlaubniss verkaufen oder reicht ein Vermerk im Vertrag auf das fehlen der ABE´s und die nicht zulässigkeit im Strassenverkehr?

Hat vielleicht jemand einen Muster Kaufvertrag?


Firehawk

Wichtig beim Verkauf:

-Adresse Käufer/Verkäufer
-Datum
-Briefnummer
-Fahrgestellnummer
-Leistung/Hubraum
-Erstzulassung
-Vorbesitzer
-Laufleistung laut Tacho
-Unfall oder Unfallfrei
-(Käufer wurde auf Mängel hingewiesen) - kannst Du, mußt aber nicht
-Gekauft wie gesehen und probegefahren unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung - da von privat
-Fahrzeug muß innerhalb von 3 Tagen ab- oder umgemeldet werden
-Und der VK-Preis natürlich  :D ;)

FlorianGee

Lad' dir doch einfach einen Mustervertrag vom ADAC oder TÜV, da steht alles wichtige drin :thumb:
LSx

*Camaro*

Danke,  :thumb:

Es ging mir hauptsächlich um die formulierung wie ich es am besten schreibe dass Teile ohne ABE verbaut sind, und ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Ich dachte immer das "gekauft wie gesehen" reicht nicht aus um sicher zu gehen dass der Käufer keine Ansprüche mehr stellen kann?
Wenn ich das Auto als Bastlerfahrzeug verkaufe ist doch dann er Zustand und die Verkehrstüchtigkeit egal.

kurt6,6

Nim bloß keinen vorgevertigten kaufvertrag(ADAC ...) dann mußt du seit 08.2005 auch als privatman´zwei jahre garantie geben und mit der formolierung,gekauft wie gesehen und unter ausschluß jeglicher gewährleistung kannst du auch vergessen.Da mußt du auch zwei jahre garantie geben ob das auto schrott ist oder nicht auch als privatman!

Setz einen handschriftlichen kaufvertrag auf und schreibe rein unter ausschluß jeglicher SACHMÄNGELHAFTUNG  ;),dann kann dir nichts pasieren.

Habe das problem seit einem jahr,habe eine auto bei e-... verkauft,war ansich nichts dran habe trotzdem reingeschrieben das schrott und bastlerfahrzeug usw... .
Dann wie der typ da war,hat er noch schön einen zweiten kaufvertrag unterschriebern(vom ADAC) wo drinne stand das das auto eigentlich schrott ist.Alles klar habe ich gedacht .

Ein halbes jahr später kriege ich einen brief von dem sein anwalt  ??? da schreibt der das der wagen nach hund riecht  :o man merke nach einem halben jahr  :( und ein kratzer und es waren woll mal aufkleber auf dem auto!!

Naja es ging hin und her,und seit dezember berufen sie sich auf das neue gesetz vom 08.2005 das der kaufvertrag ungültig ist bzw. das ich als privatman zwei jahre geben muß,  >:( da ja drinne steht keine gewährleistung oder garantie ansprüche und das noch auf einem forgevertigtem kaufvertrag,nene.
So wie es aussieht muß ich dei karre zurücknemen  >:(  >:(  >:(  >:(

Wenn ich den in die finger kriege  :ugly:

Mein anwalt hat mich nun aufgeklärt  ::) das man keinen forgevertigten kaufvertrag nemen sollt da die mitlerweile ungültig sind und das wichtigste ist das drine steht, keine SACHMÄNGELHAFTUNG,wenn das drinen steht kann da drangebaut sein was will mit oder ohne abe  :thumb:.

*Camaro*

Danke kurt6,6,
so ähnliche Geschichten hab ich auch schon gehört, deshalb wollte ich lieber auf Nummer sicher gehen.
Es gibt ja leider genug unehrliche Menschen die jeden Fehler ausnutzen um daraus Kapital zu schlagen.

Aber die Geschichte von dir ist ja der absolute Hammer.  :wuerg:

Gibts eigentlich irgendeine Seite auf der man sich genau über die Rechtslage informieren kann?

supabird

Also ich benutz immer die Vorgefertigten. Ich hab mir eben mal den von der Autobild runtergeladen. Der beginnt mit:

Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung,....


Damit ist doch alles klar.

Andreas

Firehawk

Und die Aussagen Bastlerfahrzeug ist ab einem bestimmt in Relation gesetzten Wert nicht mehr gültig!  ;)

*Camaro*

@ supabird

Könntest den vielleicht posten?
Das wäre super.

ruddy_robot

Zwar wurde zu dem Thema schon lange nichts mehr geschrieben möchte aber dennoch meinen Senf dazufügen.
Musste letztens ein Auto verkaufen und bin über diesen Thread gestolpert. Inzwischen allerdings hab ich eine recht einfache Lösung gefunden in Form eines Programms mit dem man Kaufvertrag und Rechnung erstellen kann. 12 Verträge im Jahr sind frei und danach kostet es was aber ich denke für jemanden der hin und wieder ein Auto verkauft reichen die 12 vollkommen aus. Das schöne ist man kann dem Vertrag noch diverse Sätze hinzufügen wie "Unter Ausschluss... etc.." Hoffe ich konnte zu dem Thema etwas beitragen.

Das Programm findet man unter:

www.yaskor.de

Undertow

#10
So lange ich denken kann arbeite ich mit dem Kaufvertrag der Itzehoer Versicherung. Dieser ist sehr einfach und verständlich aufgebaut und schnell ausgefüllt.

Er verfügt z. B. auch über eine Spalte die da heißt: Das Fahrzeug hat folgendes Zubehör
Hier einfach das Zubehör mit dem Vermerk "ohne ABE" eintragen u. fertig.

Hier der Link:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=1&ved=0CDIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.itzehoer.de%2Fmedia%2Fprodukte%2Ffahrzeuge%2Fpdf_5%2Fitzehoer_kaufvertrag.pdf&ei=VelSUuDONczQsgap4YCwDA&usg=AFQjCNEIUwO7hMlfQlvkQF18BgLCNE_xLQ





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