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Kennzeichen

Begonnen von badvan, 07. Dez 05, 10:40

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IROC-Z

Und ich hab 130 nur für hinten gelatzt. "Andere Landkreise, andere Sitten" scheint mir.

1987 Chevrolet Camaro Z28 IROC-Z 5.7 TP

speed

Ich habe von der Zulassungsstelle für vorne auch nur das 1-zeilige bekommen, für hinten das 80er Schild, weil eingetragen. Diskussionen für 80er Schild vorne nützten nichts. Hätte ein "Kuchenblech für vorne bekommen können, aber das würde die schöne spitze Schnauze des Camaro vüllig verunstalten ( meine Meinung). Offiziell trägt der TÜV mir vorne auch 80er auch nicht ein, weil das 43er Schild die Nebler nicht verdeckt. War da und habe nachgefragt. Aussage des TÜV Ingenieurs : " Platz reicht noch, Schild knicken und anschrauben" . Einen Eintrag für ein 80er Schild kann man aber per Einzelabnahme und viel Geld bekommen, habe mich da mal bei einigen Tunern umgehört. Preise gehen von 500 - 800 Euro. Mit dem Eintrag bekommt man ohne Probleme von der Zulassungsstelle dann das 80er Schild auch für vorne. Aber für das Geld kaufe ich mir lieber den SS Heckspoiler in den USA....

Firehawk

Wenn das Schild die Luftzufuhr beeinflußt oder Beleuchtungselemente abdeckt, habe ich hier jemanden der das für ca. 50 - 100 Euro einträgt je nach Aufwand! Muß aber erklärbar sein!  ;)

Hmmm, lecker SS Spoiler!  :lechz:

TransAmRobby

Hallo,

Also in Kassel bekommt man ein kleines Schild hinten nach ermessen der Zulassungsbehörde und vorne ausschlieslich mit einer "Ausnahmegenehmigung" welche man sich beim Regierungspräsidium holen kann! Ob man diese natürlich bekommt liegt wiederum im ermessen des Beamten der da sitzt!
Hab diese endlos diskusion auch gerade hinter mir!

Gruß
Robert

ws9

Zulassungsstellen sind wie eigenständige Fürstentümer. Jede funktioniert anders. Bei meiner Zulassungsstelle habe ich vorne
Leichtkraftradkz und hinten Motorradkz eingetragen bekommen, was praktisch auch vernünftig ist. Andere KZ passen ohne große Änderungen am Fahrzeug nicht. Hat die Zulassungstelle auch eingesehen. Im benachbartem Zulassungsbereich sehen die das ganz anders und bestehen auf große KZ und legen die Vorschriften sehr streng aus. Praxisfremd, aber Hauptsache Paragraphengetreu. Leider ist das so. Einzige Möglichkeit ein kleineres KZ zu bekommen ist die Zulassungsstelle zu wechseln und damit den Wohnort. Ergo man muß damit leben!

FlorianGee

... oder man hat das Glück in einer großen Stadt zu leben (Hamburg z.B.), wo man zwischen 4 Zulassungsstellen pendeln kann  :ugly:
LSx

chieff

bei mir ham se ja auch blöd rum getan wegen Nummerschild hinten, hab zwar noch das nicht gewollte Kuchenblech, aber das werd ich wieder los.
Allerdings gibts bei uns Im Landkreis einen der nen GMC Pickup mit den kl. Schild hat.
Der hat mir gesagt er hat da nix gemacht. Das hat alles sein Versicherungsagent gemacht... Anmeldung bei der Zulassungsstelle...

camarotom

#37
@ all

Die kleinen Kennzeichen sind in der StVZO den Leichtkrafträdern vorbehalten (§ hab ich nciht umgehend parat) . Eine Ausnahme für das Format gibt es gem. der StVZO nur für historische Motorräder, Traktoren und Zugmaschinen. Das heisst also, wenn der/die Sachbearbeiter/-in ein "Krafti-Schild" zuteilt, dann muss gem. der StVZO ein Gutachten eines TÜVlers bescheinigen, dass aus baulichen oder technischen Gründen die Anbringung eines anderen als das des kleinen Kennzeichens nicht möglich ist. Alles andere ist "goodwill" der Zulassungsstelle genauso wie die Höhe der Gebühren, wenn man aufgrund eines solchen Gutachtens ein "Krafti-Schild" bekommt.
Die StVZO steckt den Rahmen, alles Andere (abweichende zu anderen Zulassungsstellen) liegt im Ermessen des Leiters der Zulassungstelle. So kommt es auch dazu, dass bei der Erteilung von 07er Kennzeichen (49. Ausnahmeverordnung zur StVZO) überall andere Bedingungen gelten (z.B. 20 Jahre oder 30 Jahre usw.) und vor allem andere Gebühren erhoben werden.
Ich habe mich mal bis zum Leiter der Zulassungsstelle bei uns "hcohgemeckert" und mal etwas eindringlicher nachgefragt, da ich weder die "Paneele" (die im Moment an meinem Auto dran ist) noch das Kuchenbelch akzeptiere. In meinen Augen ist das fetter Stilbruch für Autos amerikanischer Herkunft eine Zumutung, warum soll dafür nicht auch das gelten, was für historische Fahrzeuge europ. Herkunft aus ästetischen Gründen gilt, soviel zur Arbeit des DEUVET und dem Verständnis für historische Fahrzeuge aus Übersee, wir sind da für den DEUVET wohl leider nur notwendigews Übel.
Suche momentan nach einem "verständnisvollen" TÜVler, hab ich den gibts das schöne Kleine.


Gruss

TOM

*Camaro*

Am Montag ist es endlich soweit und der Camaro wird angemeldet, kann es kaum noch erwarten.

Nur gibt es ein Problem mit den Nummernschildern.
Ich MUSS für die Front ein kleines Kennzeichen haben, was anders werde ich nicht anbauen.
Leider ist das in unserem Landkreis fast unmöglich eines zu bekommen, die einzige mir bekannte Ausmahme ist Weschi, also muss es möglich sein.

Wie stellt man es an so eines zu bekommen?
Brauche ein paar gute Argumente oder vielleicht kennt ja jemand die genaue Gesetzeslage?

Wie sieht es mit einer geklebten Folie als Nummernschild aus, sowas solls ja auch geben?

Werde auf jeden Fall mal Bilder und die genauen Masse der Front mitnehmen und versuchen verständlich klar zu machen das man kein grossen Schild anbringen kann (bei Weschi hats ja geklappt)

Bin sicher nicht der einzige der sich mit sowas rumärgern musste.

Florian

Firehawk

Fahr zum Tüv und lasse Dir bestätigen das ein großes Nummerschild die Kühlzufuhr des Motors beeinträchtigt, bzw. die Nebelscheinwerfer überdeckt, das ganze noch eben eingetragen und Sie sind Weisungsgebunden! Sollten Sie dennoch willkürlich anders entscheiden, lasse Dir den Namen der Person geben und bestehe darauf das Sie Dir unterschreibt - das sollte ein Schaden am Fahrzeug (wegen Überhitzung) auftreten, bzw. solltest Du Schwierigkeiten mit der Polizei (wegen der Beleuchtung) bekommen, Sie dafür die Verantwortung übernimmt.  ;) :P  Das mögen Sie gar nicht!  :D

*Camaro*

Beim TÜV war ich schon, der sagt das ist mein Problem wo und wie ich es besfestige, auch wenn der Motor deswegen zu wenig gekühlt wird ist dem egal, ist mein Problem.
Er trägt sowas nicht ein weil er es noch nie gemacht hat und das wird sich auch nicht ändern. Ein Folienkennzeichen wäre vielleicht möglich, wenn ich ganz viel Glück habe und der Prüfer gut gelaunt ist.
Ich werde mal noch zu einigen anderen TÜV Stellen fahren und schauen ob da jemand hilft  der vernünftig denkt.

Es wird wohl an der "netten" alten Dame in der Zulassungsstelle liegen. Wenn die nen guten Tag hat und ich ihren Vorgesetzten überzeugen kann bekomme ich viell eins.

Das mit Verantwortung übernehmen ist ein gutes Argument, danke Chris.

Ohh man, hab richtig schiss zur Zulassung zu gehen.

Matze

Schon traurig die Zulassungsschalterbeamten-und-Tüv-Prüfer-"Ermessensspielräume"....  :(  Und so etwas in einem Rechtsstaat mit freiheitlich - demokratischer Grundordnung...  :-\

FlorianGee

Die Zulassungsstellen können, müssen aber nicht, dir kleine Kennzeichen zuteilen.

Wenn du schon einen Kennst (Weschi) der die kleinen Kennzeich in eurem Kreis bekommen hat, würde es da nicht nahe liegen erstmal den Weschi zu fragen? Der kann dir da sicher detailliertere Auskünfte geben :)

Dazu noch flott 2 Rechtsquellen:

StVZO Anlage II (zu § 23 Abs. 2) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen *)

Zitat2. Zwei- und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

StVZO Anlage Va (zu § 60 Abs. 1 Satz 5 erster Halbsatz) Muster und Maße der Euro-Kennzeichen:

Zitat4. [...]Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Abschnitt 2.1 oder 2.2 einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Abschnitt 2.3 genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.
LSx

*Camaro*

Danke Eckoman

Hab mit Weschi schon darüber gesprochen.
Er hat Fotos mit einem Meterstab darauf gemacht und einen Versicherungsvertreter zur Zulassung geschickt, dann hats geklappt.
Ich denk aber nicht dass es bei mir auch so einfach werden wird.

Mein Vater war mit seiner Harley schon mehrmals bei der zulassung und hat die Harley sogar dem Chef der Zulassung gezeigt und ihm klar gemacht dass wirklich kein grosses Kennzeichen passt, als antwort bekam er "Wenn kein Standartkennzeichen passt kann das Fahrzeig nicht zugelassen werden" . "Entweder sie nehmen ein Standartkennzeichen oder sie gehen wieder, ihr Krad wird sonst nicht zugelassen"
Aus basta keine Diskusion, selbst Beschwerden bei jedem erdenklichem Vorgesetzten halfen nichts.

Die persönlichen Interessen und Bedürfnisse der Kunden gehen diesen Bürokraten am Ars** vorbei.

Firehawk

Wenn eines eingetragen ist, dann müssen Sie nicht - sind dann aber verantwortlich und in Erklärungsnot warum Sie sich über die Weisungen eines technischen Sachverständigen hinweggesetzt haben. Deshalb rate ich immer, laßt Euch eine aus willkür getroffene Entscheidung schriftlich bestätigen! (s.oben)

Wenn Du Probleme hast ein kleines beim Tüv eintragen zu lassen, dann komm vorbei - das kriegen wir hin!  ;)  Die Camaros sind da sehr dankbar, egal ob 2te, 3te, oder 4te Generation!  ;) :thumb: