Kennzeichen

Begonnen von badvan, 07. Dez 05, 10:40

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camarotom

@ maverik-tg

Glück gehabt, denn gem. §60 (2) StVZO gilt folgendes:

Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.

Ratman

Wieviel mm sind es denn bei dir Tom? Sieht aber sehr tief aus :D
Wer sich nur im Rahmen seiner Möglichkeiten bewegt, kennt seine Fähigkeiten nicht.

camarotom


maverik-tg

Zitat von: camarotom in 11. Jun 10, 20:04
@ maverik-tg

Glück gehabt, denn gem. §60 (2) StVZO gilt folgendes:

Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.

genau das habe ich gehabt. Jetzt kommt der Bird eh höher und dann werde ich da kein Problem mehr mit haben.

Onkel Feix

#139
ich weiß gar nicht warum soviele leute damit so große probleme haben, sich kleine kennzeichen eintragen zu lassen.
ich bin vor 2 wochen einfach zum tüv gefahren, nem langen überführungskennzeichen vorne drauf, und hab gefragt "können sie mir ein kleines kennzeichen vorne eintragen" und nach 10min und 35€ hatte ich meine eintragung...

die unterlagen darüber habe ich im übrigen noch, hat das straßenverkehrsamt nicht eingezogen beim eintragen in den schein/brief.
kann ich evtl mal ne kopie von machen, hilft vielleicht den bisher erfolglosen, auch endlich ein kleines kennzeichen zu kriegen.

edit: ajo, natürlich leichtkraftradkennzeichen :)

gruß
alex
2003-2003: 88' TA TBI 5.0
04-08: 88' TA TPI 5.7
08-10: 92' GTA 5.7
10-20: 89' GTA T56 383 Stroker
21-24: 21' Fun-Car NextGen ;)

andy

du weisst es nicht? kein Problem, fahr mal eine Prüfstelle weiter, die erzählen Dir dann das Du Dir ein extra Kennzeichen-Halter mit Beleuchtung anbauen darfst, nix da mit leichtkraftradkennzeichen. Das wäre dann Dienst nach Vorschrift. Brauchte 3 Anläufe bis mir wenigstens hinten das kleine eingetragen wurde. Vorne gibt es hier keinerlei Chance mehr. In meinem Zulassungskreis gibt nur noch einen Bestandschutz, bei Neuzulassungen werden keine kleinen Kennzeichen mehr an deutsche Kfz Halter ausgegeben. Aber die Amis haben immer noch die kleinen Schilderchen. Nur da läuft das anders. Die Siegermacht darf halt diktieren wer was bekommt :D

RS50

Hi Alex,

wundert mich auch das du ein Leichtkraftradkennzeichen bekommen hast. Normalerweise geben die in NRW keine solchen Kennzeichen mehr aus. Es sei denn Du mit dem Regierungspräsidenten verwandt oder gar selber. Seit einiger Ziet gibt es höchstens 2-Zeilige. Aber die gehen ja auch ......

RS
88'er Camaro IROC-Z
99'er Corvette Conv.
10'er Ducati

... und war der Tag nicht dein Freund, war er wenigstens
dein Lehrer.

Tim0waR

#142
Also bei mir ist im Fahrzeugschein das Leichtkraftradkennzeichen für hinten eingetragen und da gab es keinerlei Probleme, allerdings wollten sie mir für vorne keins geben. Die haben sich da extrem quer gestellt.

EDIT ...

Ratman

Nie vergessen...alle können auch ohne Registrierung hier reinschauen und mitlesen. :bulle:
Wer sich nur im Rahmen seiner Möglichkeiten bewegt, kennt seine Fähigkeiten nicht.

Onkel Feix

Also mit dem original Kennzeichenhalter hieß es beim Tüv nur "Das sieht aber ... aus mit den langen Blechen" und schon hatte der Prüfer seinen Zollstock am Halter.
Also zumindest hier in Viersen, mit entsprechendem Halter "KEIN PROBLEM".
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blauaudia3

Hallo zusammen ich lasse mich mal überraschen,wenn ich mit meinem soweit bin,in menen Papieren ist vorne und hinten ein kleines eingetragen im Brief.Aber beim Kurzzeitkennzeichen haben die mir schon gesagt das ich bei der Anmeldung das Fahrzeug bei der Hauptstelle vorführen muss sonst gibts kein kleines Kennzeichen.Bei uns im Lk. Cloppenburg habe ich auch noch nicht gesehen das jemand mit nem kleinen 80er Schild rumfährt
Mfg Marco

Cruizzzer

Also ich kann nur berichten, dass es fuer VORNE keine kleinen Leichtkraftradkennzeichen mehr gibt. Da kann im Brief eingetragen sein was will, die Zulassungstellen vergeben einfach keine mehr. Vielleicht hoechstens noch, wenn du den Leiter persoenlich kennst, aber sonst keine Chance.

Ich hab fuer die Vette leider auch nur ein zweizeiliges bekommen, das leider gar nicht an die C5 von der vorgesehenen Halterung her passt (und sieht auch sch...e aus). Aber es nuetzt nix, hab mit mehreren Leuten auf der Zulassungsstelle gesprochen und die Antwort ist immer wieder, dass sie nicht mehr zulaessig bzw. sogar verboten sind. Eine Eintragung im Brief hilft da leider auch nix, das ist denen voellig egal ("Wie sie das Kennzeichen dran bekommen ist ihr Problem...")

Schade, schade...  :(
2000 Camaro 3.8 V6 / 1998 Corvette / 1972 Cadillac Eldorado Convertible 8.2 / 1959 Bel Air

andy

Genau so siehts aus...  :-\ In einigen Zulassungsbezirken sind die Kleinkraftkennzeichen an PKWs insbesondere für vorne schon seit 2007 oder 2008 nicht mehr zulässig. Hier in BaWü sind die ziemlich streng, sollte ich bspw. meinen nur einmal abmelden ist bei der Neuanmeldung sogar das kleine Kennzeichen für hinten futsch. Sowas wie Bestandsschutz gibts es nicht.

Schliesslich gibt es ja beleuchtete DIN-Kennzeichenhalter die man sich nachträglich an die Stossstange spaxen kann  :wuerg: Sowas nimmt der TÜV dann sogar ab

Seba

Mal so ne Frage, gegen was würde ich verstoßen wenn ich mir beim Schildermacher ein Leichtkraftradkennzeichen erstellen lassen würde und einfach vom alten Kennzeichen die Zulassungsplakette drauf machen würde?

Also ist wirklich nur so ne Idee die mir mal eingefallen ist, ich selber bin mit meinen Kennzeichen zufrieden. Will es ach nicht machen.

Markus13

Das ist Dokumentenfälschung...