Kennzeichen

Begonnen von badvan, 07. Dez 05, 10:40

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Tomy

Hi, der absolute Hammer ist, dass man jetzt hinten keine Kennzeichenbeleuchtung mehr braucht, sondern nur ein reflektierendes Schild. Somit können sie einen dazu verdonnern, das Kennzeichen z.B. rechts auf die Stoßstnge zu befestigen und die US-Nummernschild-Aussparung bleibt leer - das sieht "geil" aus :wuerg:. So gesehen auf einem neuen Mustang!!!

Transamphilip

Zitat von: Tomy in 11. Mär 09, 13:35
Hi, der absolute Hammer ist, dass man jetzt hinten keine Kennzeichenbeleuchtung mehr braucht, sondern nur ein reflektierendes Schild. Somit können sie einen dazu verdonnern, das Kennzeichen z.B. rechts auf die Stoßstnge zu befestigen und die US-Nummernschild-Aussparung bleibt leer - das sieht "geil" aus :wuerg:. So gesehen auf einem neuen Mustang!!!

Seit wann den das :o :frage: :o

Da muss man ja im schlimmsten Fall das Kennzeichen mittels selbstschneideden Schrauben auf die doch etwas wabbelige Kunstoffstosstange beim F-Body "drannageln"
Wie das aussieht wage ich mir gar nicht vorzustellen :wuerg: :ugly: :skandal: :ugly: :wuerg:

Gruss

Marcus

Blubbern bis der Arzt ko

Freebird-65

Zitat von: Transamphilip in 11. Mär 09, 14:32

Wie das aussieht wage ich mir gar nicht vorzustellen :wuerg: :ugly: :skandal: :ugly: :wuerg:


YO  !!
:D :D Allein der Gedanke daran erzeugt Brechreiz  :wuerg: :wuerg: Aber das ist den Sesselfurzern egal, hauptsache mal wieder eine nicht durchdachte Sache einfach durchsetzen. Aber wer sich immer alles gefallen lässt, der kriegt es auch so. Ist zwar blöd aber ich hab das im Lauf der Jahre schön öfters bemerkt.

derholländer

Naja, Sesselfurzer hin oder her :D
bei uns darfste niet mal US-Rückleuchten oder US-Spiegel verwenden........hauptsache alles verbieten (das soo böööse rote blinklicht), aber darüber nachdenken ob es wirklich so gefährlich ist.......nicht möglich :'( >:( >:(

Ich denke das die Sesselheinis mehr wirbel machen als notwendig ist, denke nicht das die Verkehrsteilnehmer sich so erschrecken wenn man ein rotes Blinklicht hat.....es wird sie sicher auch nüsse interesieren......da habt ihr es aber wirklich gut ;)   ( :'( :-\)

Eduard

chris76

gibts denn schon ein bild von nem maro/fibi, der kein kleines kennzeichen bekommen hat und jetzt mit so nem selbstleuchtenden fahren muss?

Freebird-65

Zitat von: chris76 in 26. Mär 09, 14:06
und jetzt mit so nem selbstleuchtenden fahren muss?

Moment mal langsam,  :o - wieso "muß"
es ist noch keine Pflicht mit diesem teuren Ding zu fahren. Soll immerhin 70-90 € kosten.

Und wenns soweit iss dann gilt das (wie immer bei KFZ-Schild Änderungen) nur bei Ummeldung oder Zulassung und nicht für bestehende Kennzeichen.

Wenn natürlich jemand unbedingt so ein Teil will, hab da nix dagegen,  :D soll er glücklich werden damit 8) - Ich bin froh daß ich meins hab und gebs nur her wenn ich gezwungen werd  :bulle: :D 8)

camarotom

#81
Einspruch, "muß" kann es unter Umständen ganz schnell werden, wenn der TÜV eine Umrüstung zur Auflage macht um das Fahrzeug mit deutschen Kennzeichengrößen zulassungsfähig zu bekommen. Ich weiß nicht mehr genau wie hoch die Grenze der zumutbaren Kosten war, aber sie war weitaus höher als die Kosten für ein selbstleuchtendes Kennzeichen.
Da die TÜVer um die Existenz dieser Teile wissen ist es durchaus möglich das die das zur Auflage machen.
Ein Recht auf ein passendes Kennzeichen für den "Ami-Kennzeichen-Ausschnitt" gibt es nicht. Die Lösung des Problems liegt sowohl beim TÜV als auch bei den Zulassungstellen im Ermessensspielraum der jeweiligen Personen.

chris76

Zitat von: camarotom in 27. Mär 09, 08:17
Einspruch, "muß" kann es unter Umständen ganz schnell werden, wenn der TÜV eine Umrüstung zur Auflage macht um das Fahrzeug mit deutschen Kennzeichengrößen zulassungsfähig zu bekommen. Ich weiß nicht mehr genau wie hoch die Grenze der zumutbaren Kosten war, aber sie war weitaus höher als die Kosten für ein selbstleuchtendes Kennzeichen.
Da die TÜVer um die Existenz dieser Teile wissen ist es durchaus möglich das die das zur Auflage machen.
Ein Recht auf ein passendes Kennzeichen für den "Ami-Kennzeichen-Ausschnitt" gibt es nicht. Die Lösung des Problems liegt sowohl beim TÜV als auch bei den Zulassungstellen im Ermessensspielraum der jeweiligen Personen.

meines wissen ist es 1/10 des fahrzeugwertes, der als grenze der zumutbaren kosten gilt
ich such da aber nochmal die quelle zu...

Freebird-65

O.k. Das wär dann höhere Gewalt wenn die es vorschreiben.  :D
Kann ich mir aber nicht vorstellen da es bisher immer Bestandschutz gegeben hat. Man kann ja z.B (hätte man 1980 ein Fahrzeug zugelassen) immer noch mit einem "alten" Kennzeichen fahren. Natürlich mit bestimmten Auflagen, aber es geht. Sobald eine Abmeldung, Ummeldung vorliegt iss natürlich schluß damit :'(




chris76

#84
So ich hatte Quellen versprochen. Leider sind die nicht ganz so handfest, wie ich mir das wünsche, geben aber dennoch zumindest eine Richtung vor.


Quelle 1: FZV Anlage 4 Abschnitt 1
http://http://bundesrecht.juris.de/fzv/anlage_4_62.html
Zitat4. Ergänzungsbestimmungen
Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

Quelle 2: FZV Anlage 4 Abschnitt 1 Ziffer 1 c

Zitatverkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Quelle 3: Erlass Innenministerium Baden-Württemberg
http://www.pagenstecher.de/Auto-Tuning-Technik-Talk/Recht-und-Ordnung/TUeV--Dekra/t153466p1/Keine-kleinen-amtlichen-Ken.html
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=72394&st=0&p=1056730121&#entry1056730121

ZitatErlass Innenministerium Baden–Württemberg, Aktenzeichen 7-3861.1-02/355 vom 26.07.2007, Nachtrag vom 05.09.2007:
Zitat
Verkleinerte Kennzeichen für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zulässig, Ausnahmen werden nicht mehr befürwortet. Bei einspurigen Fahrzeugen wird in der Regel gleich verfahren.

I. Kennzeichenschilder mit vier bis sechsstelligen Erkennungsnummern

Es gibt mehrere Möglichkeiten, auch an Fahrzeugen mit vertiefter Anbringungsstelle für hintere Kennzeichen (z.B. bei US-Importfahrzeugen) Kennzeichenschilder mit längeren Erkennungsnummern in Normalschrift anzubringen.

1. Anbringung an der vertieften Anbringungsstelle

1.1 Das Kennzeichenschild kann mit einem marktüblichen Kennzeichenträger mit einfachen Distanzkörpern an solchen Fahrzeugen befestigt werden. Die Anbringung der Kennzeichenbeleuchtung ist entsprechend zu gestalten.

1.2 Auch ein selbstleuchtendes Kennzeichen kann mit Hilfe einfacher Distanzkörper problemlos an solchen Fahrzeugen angebracht werden.


2. Anbringung außerhalb der Anbringungsstelle

Würden durch den Anbau des Kennzeichenträgers an der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle andere Fahrzeugeinrichtungen beeinträchtigt (z.B. Rückfahrscheinwerfer), ist eine andere Anbringungsstelle zu wählen.

Die Kosten für Kennzeichenträger und deren Anbringung sind im Verhältnis zu den Fahrzeugpreisen zumutbar.

II. Kennzeichen mit zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummern

Erst wenn keine Anbringung eines Kennzeichenträgers auch außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle möglich ist, ist die Zuteilung einer zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummer zu prüfen.

Bei der Erteilung von Oldtimer-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 Satz FZV könnte es in Einzelfällen problematisch sein, die Hinweise unter II. des Bezugsschreibens zu realisieren:

Dieses wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die für das - vor allem hintere- Kennzeichenschild vorhandene Breite der Anbaufläche weniger als 328 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus einem Buchstaben, 376,5 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus zwei Buchstaben und 425 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben misst. Denn dann könnte ein Oldtimer-Kennzeichen auch unter Verwendung der Engschrift schon ab einer nur zweistelligen Erkennungsnummer nicht mehr angebracht werden.

Außerdem kommt es darauf an, ob die Anbringung eines Kennzeichenträgers dem Gesichtspunkt einer weitest gehenden Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs nach § 2 Nr. 22 FZV widersprechen würde.

Wenn nach den vorstehend genannten Kriterien die Anbringung anderer Kennzeichenschilder geprüft wurde und unter dem Gesichtspunkt des Originalzustandes des jeweiligen Fahrzeugs in einem entsprechenden Gutachten als nicht vertretbar bezeichnet wird, bestehen keine Bedenken, entgegen den Erläuterungen zu III.,

aufgrund einer Ausnahmegenehmigung ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 FZV zuzulassen.

III. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen

Im Hinblick auf die bestehenden Umrüstmöglichkeiten sind verkleinerte Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c FZV für mehrspurige Fahrzeuge nicht mehr zuzuteilen.

Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zu genehmigen, ausgenommen Punkt II, letzter Absatz.

Für einspurige Fahrzeuge sollen entsprechende Kennzeichen in der Regel nicht genehmigt werden.

Entgegenstehende Erlasse und Ergebnisse von Verkehrsreferentenbesprechungen werden aufgehoben.

Quelle 4: Urteil gegen einen Harleyfahrer (interessant zwecks Grenze der Zumutbarkeit)

http://http://www.ra-kotz.de/saisonkennzeichen1.htm

ZitatDer Kläger hat hierzu mitgeteilt, nach seinen Erkundigungen würde der erforderliche Umbau etwa 400 € zzgl. MWSt. kosten. Umgebaut werden müssten die Gepäckvorrichtung oberhalb des Kennzeichens, die Gepäckhalterungen links und rechts sowie die Beleuchtungseinrichtungen unterhalb des Kennzeichens. Der Zeitwert seines Motorrades betrage etwa 5000 €.
ZitatSind die erforderlichen Veränderungen daher technisch möglich und unbedenklich, so ist weiter festzustellen, dass sie auch keinen unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand erfordern. Der Kläger hat angegeben, dass die erforderlichen Veränderungen nach einem von ihm eingeholten Angebot eines Harley-Davidson- Händlers etwa 400 € zuzüglich Mehrwertsteuer kosten würden. Rechnet man eine möglicherweise noch anfallende Gebühr für eine erneute Vorführung des Motorrades beim TÜV nach Vornahme der Veränderungen hinzu, so erscheint ein finanzieller Gesamtaufwand in Höhe von ca. 500€ realistisch.

Ein solcher Aufwand steht keineswegs außer Verhältnis zum Zeitwert des Motorrades des Klägers. Diesen gibt der Kläger aufgrund einer von ihm durchgeführten Internetabfrage in der so genannten Schwackeliste mit ca. 5.000€ an, was dem Gericht realistisch, jedenfalls nicht zu hoch eingeschätzt erscheint.


Einige Zulassungsstellen bieten auch direkt ein Formular an um ein kleines Kennzeichen durch einen aaS (z.b. tüv) prüfen zu lassen.

Quelle: http://www.kreis-offenbach.de/media/custom//loadDocument.phtml?ObjSvrID=350&ObjID=2692&ObjLa=1&Ext=PDF

Ein derartiges Formular mit der konkreten Angabe ein Zehntel des Fzgwertes hatte ich im Internet auch gesehen, finde aber momentan den Link leider nicht.

FlorianGee

Wie schön dass es in Hamburg problemlos und ohne betteln vorne und hinten die einzig passende Größe gibt 8) :D

PS: wer erkennt das kleine Fahrzeug neben dem Impala wieder? ;)



LSx

Transamphilip

Zitat von: Eckoman in 16. Apr 09, 20:42
Wie schön dass es in Hamburg problemlos und ohne betteln vorne und hinten die einzig passende Größe gibt 8) :D

PS: wer erkennt das kleine Fahrzeug neben dem Impala wieder? ;)

CLICKFISH  :frage: :frage: :frage: GARFIELD  :frage: :frage: :frage: :o :o :o

Gruss

Marcus

Blubbern bis der Arzt ko

FlorianGee

Zitat von: Transamphilip in 16. Apr 09, 20:59
CLICKFISH  :frage: :frage: :frage: GARFIELD  :frage: :frage: :frage: :o :o :o
Das ging ja fix wie nix! :thumb:
LSx

Melowne

#88
Ich habe meinen 89er Firbird vorgestern zugelassen und mit Ausnahmegenehmigung mein kleines bekommen (leider nur hinten).

Aber ohne hätte ich keins bekommen, die nette Dame hat mich nicht mal ausreden lassen. Als ich dann den Wisch hinlegete war sie still.

Trotzdem waren sie zu doof für ein Kennzeichen in fetter Engschrift und ich habe das kleinstmögliche bekommen.

Die Genehmigung ist von der Allgemeinen Landesverwaltung - Straßenverkehrsbehörde -

Kurzer Auszug:
"hiermit erteile ich aufgrund des § 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i. V. m. § 70 Abs. 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Anordnung über Zuständgikeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrs die jederzeitige wiederrufliche Genehmigung, das Fahrzeug

blablabla in Betrieb zu setzen, obwohl folgende Abweichung von den Vorschriften der StVZO an dem Fahrzeug bestehen: Kennzeichen Hinten: Engschrift.

Welcome I'm Jim Scoutten!

Tim0waR

Melowne, ich hab vor ein paar Wochen auch meine "Kuchenbleche" am Auto entsorgt. Hinten hab ich dann ein kleines bekommen (siehe Signatur), vorne ging das laut dem alten grummligen TÜV Beamten aber nicht. Die Schildertussi hat mir aber vorne ein 6cm kürzeres als das Standard Schild gemacht, was immernoch besser aussieht als der Rest, von daher bin ich zufrieden :)