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07 er Kennzeichen , noch möglich?

Begonnen von Candyman, 28. Jan 08, 06:16

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Candyman

Hallo an alle Camaro und Firebird Fans =)

Ich habe eine Frage zwecks Zulassung meines Camaros.

Ich habe mir über Ebay einen Camaro Z28  in sehr gutem Zustand ersteigert. Ich werde bei Gelegenheit auch noch die Bilder posten.

Der Maro war beim Vorbesitzer 2 Jahre lang als 07er  zugelassen , also noch bevor das bevor die ganze Regelung abgeschafft wurde oder sich geändert hat.

Nun wüsste ich gerne ob es immer noch möglich wäre ihn für mich als 07er zuzulassen, weil eine normale Zulassung ja sehr sehr teuer wäre. Ich habe schon gehört das wenn ein Fahrzeug noch bevor es abgeschafft wurde als 07er zugelassen war, es auch heute noch möglich ist. Ist das korrekt?


Was genau muss ich tun , um ein solches Kennzeichen zu bekommen , wenn es denn noch möglich ist? Ich habe keine Einträge im Verkehrszentralregister, keine Punkte.

Ist die 07er Zulassung eigentlich ans Fahrzeug gebunden oder an den Halter?

Vielleicht könnt ihr mich ja mal aufklären wie das so ist . Weil ich meinen Camaro noch gerne bevor das Frühjahr kommt zulassen würde...:)

Danke

liebe Grüße... Andreas

Matze

Im Landkreis Landsberg/Lech sähe es so aus, daß das Auto 30 Jahre alt sein muß, um eine 07er Nr. zu bekommen.

Also: HerrX fährt 27 Jahre altes Auto seit 2 Jahren mit 07er Kennzeichen in Landkreis Y. Er zieht nach LL um. In diesem Fall darf er das 07er Kennzeichen behalten, obwohl das Fahrzeug noch nicht 30 Jahre alt ist.

ABER: HerrX verkauft 27 Jahre altes Auto, das seit 2 Jahren ein 07er Kennzeichen hat, an Frau Y, die in LL wohnt. In diesem Fall hat Frau Y Pech gehabt, sie kann KEIN 07er Kennzeichen beantragen.

Wie es in AIC ist, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, daß es ähnlich ablaufen wird.

Hast Dich da nicht vorher informiert, bevor der Camaro ersteigert wurde?
1988 Trans Am
1982 Corvette
1986 Corvette
1990 Corvette Convertible
1976 BMW 630cs
2000 BMW E46 Cabrio

Citymudder

Angeblich soll die 07 Nummer Bestandsschutz auch bei einem Verkauf haben(auch wenn 30 Jahre noch nicht erreicht sind).Die Zulassung ist Fahrzeugbezogen allerdings ist die Nummer für Mehrere Fahrzeuge verwendbar.
Einmal nen Ami immer nen Ami,oder auch mal zwei.

Sven

Die 07er wird nicht für ein Fahrzeug ausgestellt, sondern für eine Person. Zumindest ist das bei uns so.
Bedeutet also, wenn du im Besitz einer solchen Zulassung bist, kannst du Fahrzeuge mit Bestandsschutz auf diese 07 zulassen. Hast du keine 07, bekommst du nur eine, wenn dein Fahrzeug 30 Jahre alt ist.
Einzige Lücke, die ich da noch sehe:
Ein 30 Jahre altes Auto kaufen. Muss ja kein Ami sein, hauptsache 30. Die Zulassung beantragen und dann ein Fahrzeug mit Bestandsschutz holen & zulassen. Danach kann man ja den 30 Jährigen wieder abstoßen.

Firehawk

#4
Als erstes wäre mal interessant wie alt Dein Auto ist und ansonsten hat Sven recht. Die rote Nr. kann nur auf ein unter 30 Jahre alts Auto übernommen werden wenn vorher "ein bestimmtes Gutachten beim Tüv gemacht wurde - wie für H-Zulassung", nur hat das keiner gemacht der eine rote Nr. sein Eigen nennt und mittlerweile geht das nicht mehr, da das Programm nur noch mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge zuläßt.
Auch ansonsten stimmen Svens Ausführungen, auch wenn das Fahrzeug 30 Jahre alt war und eine rote Nr. gehabt hat, muß Du diese neu beantragen und bist dann nicht gleich automatisch im Besitz dieser Taferln. Dazu brauchst Du nen KBA-Bescheid, mittlerweile meistens aktuelle Tüv-Papiere, deutsche Fahrzeugpapiere, ein polizeiliches Führungszeugniss und ein bisserl Geld für die Gebühr und die Zulassungskosten bzgl. des roten Kennzeichens.  ;)

engineer

Mein Kenntnisstand deckt sich mit dem, was Sven und Firehawk bereits gesagt haben.
Ergänzen möchte ich noch, das zu den beizubringenden Unterlagen noch eine Auskunft des Finanzamtes gehört.
(definitiv zumindest im Land Bbg).
Das Vergleichen von Fremdmeinungen ist grundsätzlich dem Sammeln von eigenen Erfahrungen vorzuziehen!

T/A all the way

NRW und andere Bundesländer geben einen vollen Bestandsschutz. Sprich: Wenn die Karre vorher schon mal auf 07 angemeldet wurde, kann ein Neukäufer diese ebenfalls beantragen. Ruf doch einfach in Deiner KFZ-Zulassungsstelle an und frage nach.
74 SD455, 71 Formula 501, 71 Firebird 467-"Racer", 73 Trans am, 69er Firebird Pro Touring

Matze

Hm, dann scheint "mein" Landkreis in der Hinsicht restriktiver zu sein. Ich hab mich mehrmals bei verschiedenen Zulassungsleuten informiert und mir wurde von allen das gesagt, was ich oben geschrieben hab.

Schon traurig, beinah beängstigend, daß es solch großen Unterschiede gibt...
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Firehawk

ZitatNRW und andere Bundesländer geben einen vollen Bestandsschutz. Sprich: Wenn die Karre vorher schon mal auf 07 angemeldet wurde, kann ein Neukäufer diese ebenfalls beantragen. Ruf doch einfach in Deiner KFZ-Zulassungsstelle an und frage nach

Das geht nur noch wenn das Auto 30 Jahre alt ist - Martins Trans Am z.B. war ein 86er und bekam in Düsseldorf keine rote Nr. mehr zugeteilt, obwohl hier bei uns vor der Regelung noch mit rotem Kennzeichen zugelassen!  ;)

Candyman

Hi

Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten von euch , *dankeschön*

Wie ich ja sehe ist das wirklich von Landkreis zu Landkreis sehr verschieden. Von daher wird es das beste sein das ich bei meinem Landratsamt in Aichach nachfrage, wie das ganze hier geregelt ist.

Mein Camaro ist so ungefähr genau 28 Jahre alt , er hat einen deutschen Fahrzeugbrief und sogar ein roter ''Fahrzeugschein'' von der ''alten'' Zulassung auf 07 ist als Kopie mit dabei. Ich habe auch einen Kaufvertrag wo geschrieben steht das das Fahrzeug ausschließlich mit roten 07er Kennzeichen bewegt wurde.

Polizeiliches Führungszeugniss usw. düfte kein Problem darstellen , da ich noch nie irgendwie negativ aufgefallen bin , und auch keine Punkte habe

Ich poste dann wenn ich mehr weiß , wie das in Aichach so ist.

Bilder kommen noch =)

liebe Grüße aus Aichach,  Andreas

Firehawk

Zitatungefähr genau 28 Jahre alt

Super!  :D :D :D

Candyman

Ja ja ja okey ^^ seine Erstzulassung ist der 01.07.1980 gewesen  ;)



Citymudder

Steht in der Chrom & Flammen auch im Internet
Nach den beiden deutschen Bundesländern Bayern und Niedersachen (siehe CHROM & FLAMMEN 09/07 im Chrom-O-Drom) gibt es laut dem DEUVET nun auch in Hessen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen einen so genannten Bestandsschutz auf rote 07er-Sammlerkennzeichen. So soll bei Umzug oder Halterwechsel das 07er-Kennzeichen von Youngtimern bzw. Fahrzeugen mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren erhalten bleiben. In Baden-Württemberg werden demnächst Fahrtenscheinhefte ausgegeben, um Missbrauch mit zusätzlichen Kennzeichenschildern zu vermeiden. So sollen die Behörden pro Nummer auch mehr als zwei Schilder ausgeben können, wenn "die Anbringungsmöglichkeiten an den Fahrzeugen einer roten 07 so voneinander abweichen, dass eine sachgerechte Anbringung nicht möglich ist". Infos: www.deuvet.de


Einmal nen Ami immer nen Ami,oder auch mal zwei.

engineer

#13
Ähm, das ist ein Text aus dem DEUVET-Link:

Bestandsschutz Rote 07 – Bayern macht Rückzieher       
Freitag, 18. Januar 2008 
Künftig soll bei Verkauf eines Fahrzeuges unter 30 Jahren mit rotem 07-Kennzeichen in Bayern kein Bestandsschutz für den Käufer mehr gelten. Weiterhin erhalten bleibt der Bestandsschutz in den Fällen von Umzug, Schenkung und im Erbfall.
Bayern begründet dies mit der hohen Zahl von beantragten Roten 07-Kennzeichen für Fahrzeuge unter 30 Jahren kurz vor Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.
Diese Anträge sollen teilweise nur erfolgt sein, um bei Verkauf des Fahrzeuges einen höheren Erlös zu erzielen und nicht um die Youngtimer im Rahmen des eigentlichen Zweckes des Roten 07-Kennzeichens zu bewegen.
Ein solches Verhalten der Fahrzeughalter kann nach Ansicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht unterstützt werden.
Der DEUVET wird die Problematik zeitnah bei anstehenden Gesprächen erörtern. 


Ich lese da erstmal was anderes heraus, Chrom und Flammen hab ich nicht.

engineer

Nachtrag: Toll da tobt der Föderalismus wieder hin und her. Solange bis von uns keiner mehr durchsieht. Aber Hauptsache " Ein solches Verhalten der Fahrzeughalter ..." kann für das ganze verantwortlich gemacht werden.

Sicher wird es "Spekulationsfälle" mit der 07er Zulassung gegeben haben, aber mal vernünftig  nachgedacht, in solchen Ausmaßen daß:

"Ein solches Verhalten der Fahrzeughalter kann nach Ansicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht unterstützt werden."

Is ja gut, ich krieg mich ja schon wieder ein, geht mir weg mit dem Hemd (mit den vorne zugenähten Ärmeln...)
Das Vergleichen von Fremdmeinungen ist grundsätzlich dem Sammeln von eigenen Erfahrungen vorzuziehen!

Citymudder

Chrom &Flammen link  http://www.c-u-f.de/
Vielleicht hat sich da was überschnitten oder da hat jemand was falsch verstanden.Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand.
Einmal nen Ami immer nen Ami,oder auch mal zwei.

hawaii

Wie schon (zumindest die bayerischen) Vorredner geschrieben haben, in Bayern gibts diesen Bestandsschutz nicht. Das Fahrzeug muss 30 Jahre alt sein.

Aber wieder typisch diese Sippenhaft, machen ein paar Mist, müssen alle anderen drunter leiden... :ugly: :bulle:


Firehawk

Der Bestandsschutz hat noch nie für den Käufer gegolten, nur für den Besitzer!  ;)   Das wird ja immer dubioser!  :-\

Matze

Hihi, der Käufer muß über 30 Jahre alt sein... :D
1988 Trans Am
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1976 BMW 630cs
2000 BMW E46 Cabrio

PontiacV8

...wie schon erwähnt...

...hier in Niedersachsen gilt der Bestandschutz auch für den Käufer....wenn also jemand sein 20 - 29 Jahre altes Fahrzeug, für das er ein 07er Kennzeichen/Zulassung hat, verkauft, bekommt der Käufer auch wieder ein 07er Kennzeichen für das Fahrzeug...

Grüßle, Heiner :)
348.000 km, owner since 1992 & 2018 Crapmaro V8 LT1 AT8 2SS/NPP/F55/Recaro

Firehawk

Das hab ich ja noch nie gehört, klingt aber fair! Die Nummer muß er dann aber schon noch beantragen, oder!?  :D

Ponti80

Das habe ich grad bei www.c-u-f.de gefunden.  :thumb:

Nach den beiden deutschen Bundesländern Bayern und Niedersachen (siehe CHROM & FLAMMEN 09/07 im Chrom-O-Drom) gibt es laut dem DEUVET nun auch in Hessen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen einen so genannten Bestandsschutz auf rote 07er-Sammlerkennzeichen. So soll bei Umzug oder Halterwechsel das 07er-Kennzeichen von Youngtimern bzw. Fahrzeugen mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren erhalten bleiben. In Baden-Württemberg werden demnächst Fahrtenscheinhefte ausgegeben, um Missbrauch mit zusätzlichen Kennzeichenschildern zu vermeiden. So sollen die Behörden pro Nummer auch mehr als zwei Schilder ausgeben können, wenn "die Anbringungsmöglichkeiten an den Fahrzeugen einer roten 07 so voneinander abweichen, dass eine sachgerechte Anbringung nicht möglich ist". Infos: www.deuvet.de



Sven

Zitat von: Citymudder in 29. Jan 08, 14:43
Steht in der Chrom & Flammen auch im Internet
Nach den beiden deutschen Bundesländern Bayern und Niedersachen (siehe CHROM & FLAMMEN 09/07 im Chrom-O-Drom) gibt es laut dem DEUVET nun auch in Hessen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen einen so genannten Bestandsschutz auf rote 07er-Sammlerkennzeichen. So soll bei Umzug oder Halterwechsel das 07er-Kennzeichen von Youngtimern bzw. Fahrzeugen mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren erhalten bleiben. In Baden-Württemberg werden demnächst Fahrtenscheinhefte ausgegeben, um Missbrauch mit zusätzlichen Kennzeichenschildern zu vermeiden. So sollen die Behörden pro Nummer auch mehr als zwei Schilder ausgeben können, wenn "die Anbringungsmöglichkeiten an den Fahrzeugen einer roten 07 so voneinander abweichen, dass eine sachgerechte Anbringung nicht möglich ist". Infos: www.deuvet.de

Ich glaube da war schon jemand schneller ;)
Wenn es denn wirklich so ist, dann finde ich das eine faire Entscheidung. Trägt auf jeden Fall zum Erhalt einiger Youngtimer bei :thumb:

engineer

#22
Einmal vorblättern Sven, du bist der Dritte.

Ich les das nu also schon zum "Dritten Mal" und werd nicht so ganz schlau. Irgentwie sind da drei Sachverhalte zusammengerührt:

1. Bestandsschutz für Käufer eines Autos mit 07er Nummer in den genannten Bundesländern.
    (Bayern siehe Deuvet -Link)
2. Ausgabe von Fahrzeugscheinheften zur Vermeidung von Missbrauch
   von ?? ?zusätzlichen ? ?? Kennzeichenschildern in BW.
3.Ausgabe von mehr als zwei Schildern pro Nummer ??

Punkt 1. wurde hier (für mich abschließend) diskutiert.

Punkt 2. WAAAAS, gab es sowas in BW noch nicht ?? ?
            (Meine Vermutungen stelle ich erst mal zurück)

Punkt 3. Macht bei Sammlungen ja Sinn.
            Top gepflegte Youngtimer mit hundertmal angebohrtem Kennzeichen,
             welches nicht in die entsprechende Aufnahme passt - unschön.


Punkt 2 und 3 zusammen würden ja Sinn ergeben. Jemand hat eine Sammlung, an den unterschiedlichen Autos (physikalisch) unterschiedliche Kennzeichensätze mit ein und derselben Nummer Und damit mal die gesamte Sammlung vorgeführt werden kann, gibt es mehrere Fahrzeughefte (Für z.B. Bomber wäre das mal was)

Aaaahaaaber,
das alles zusammengerührt?
Bedeutet das jetzt, daß der "Käufer" und der "Verkäufer mit weiteren Autos in der Sammlung" mit ein und der selben Nummer auf (physikalisch) zwei Kennzeichensätzen herumfahren!!!?

engineer

Nachtrag:
Versteht jemand was ich hier zurechtstammele???
(Ich "liebe" den Föderalismus, ich liebe die "klar informierenden" Medien")

Haben jetzt Käufer und Verkäufer dieselbe Nummer?
Wenn der Käufer eines Autos mit 07er Nummer mit diesem ständig "von der Ampel wegbrennt"
wer "rutscht denn dann auf Knien" beim Amt vor. (Beide- und  jeder sagt ich wars nicht?)

Ein solches Durcheinander kann- NEIN DARF nicht gemeint sein. Das wäre kurzfristig der Tod des Kenzeichens wegen "Fehlverhaltens durch den Fahrzeughalter".
Das Vergleichen von Fremdmeinungen ist grundsätzlich dem Sammeln von eigenen Erfahrungen vorzuziehen!

Sven

Mensch Uwe, bist wohl noch nicht richtig wach gewesen was? :D
Ich habe ja auch nur Citymudder zitiert, um zu zeigen, dass das schon jemand gepostet hat.
Das mehrere Personen das gleiche Kennzeichen bekommen, kann man ausschließen. Was soll der Quatsch denn auch. Da sieht ja keiner mehr durch. Ich glaube Du verwechselst da Kennzeichen mit Zulassung ;) Oder besser gesagt, das Recht für eine solche Zulassung.

Matze

#24
Ein solch schlimmes Durcheinander kommt ja allein schon von der unterschiedlichen Handhabe der einzelnen Landkreise... (Aber hauptsache, die Bananen haben alle einen passenden Beugewinkel...  :ugly: ) Mein Wissen bezgl. der Regelung wo ich wohne, ist gut 6 Monate alt. Und dort wars so, wie ich weiter oben geschrieben habe: 07er Kennzeichen verliert bei Umzug in deN Landkreis und auch in deM Landkreis Landsberg nicht seine Gültigkeit, jedoch bei Verkauf... Werd mich aber da mal schlau machen, wie es jetzt aussieht.


Edit fügt hinzu: Auf der Internetseite des Landratsamtes Lummerland steht dazu folgendes:
Oldtimerzulassung

Jedoch hab ich jetzt keine Infos bzgl. Fahrzeugveräußerung, bzw. Umzug gefunden. Bei Gelegenheit mach ich mich nochmal schlau...
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