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Spurplatten / Spurverbreiterung Camaro V6 98

Begonnen von Hudson, 26. Apr 15, 18:36

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Hudson

Hallo zusammen,

gerne würde ich meinem 98er Camaro V6 eine Spurverbreiterung verpassen.

Ich habe keine Tieferlegung und Felgen mit 8,5x18, ET 45 auf denen 225/40er Reifen montiert sind.

Ich will nichts einbauen was Änderungen wie bördeln am Radhaus erfodert oder Probleme mit dem TÜV bringt.

Auf Spurplatten.com habe ich unter der Nummer 10018 3mm Spurplatten gefunden.

Ist dass das Richtige?
Hat jemand Erfahrung damit (Qualität)?
Kann ich meine Radschrauben weiter verwenden (lt. der Website ja)
Kann sich das Fahrverhalten negativ verändern bzw. die Reifenabnutzung stark erhöhen?

Sorry wenn das dummen Fragen sind aber als Non-Schrauber will ich lieber vorher an alles denken.

Danke schonmal für die Hilfe!

Oli


Esilar

Auf der Webseite sind keine Angaben bezüglich Gutachten angegeben. Spurplatten brauchen eine ABE oder Teilegutachten für die Festigkeit. Ich habe jetzt nicht die Webseite kontrolliert, ob irgendwo steht "alle unsere Spurplatten kommen mit ABE". Obacht hier.

Bis 1% Spurverbreiterung mit serienmäßiger Bereifung ohne Tieferlegung sind Spurplatten eintragungsfrei, brauchen also nicht im Fahrzeugschein stehen. ABE/Teilegutachten muss trotzdem sein.

Fahrverhalten sollte sich nicht ändern, erhöhte Abnutzung sehe ich auch nicht.
Davon abgesehen, bringen 3 mm einen optischen Effekt? Zum Vergleich: ich fahre mit (eingetragenen) 40 mm an der Hinterachse.
Camaro '94 V8
Marauder '04 V8

Rockbert

Bei 3mm würde ich mir das Geld sparen, das sieht man nicht. Sowas macht man nur wenn der Bremssattel an den "neuen" Felgen schleifen würde.

In deinem Fall bei ET 45 kannst Du vorne wie hinten pro Seite ohne weiteres 20mm fahren, also 40mm pro Achse.

Als Beispiel: ich hatte vorne 245/35/19 auf einer 8,5x19 Felge mit ET 35 und habe auch 20mm pro Seite verbreitert, keine Probleme, sind nirgends angegangen.

Kauf Dir vernünftige Platten von H&R dann gibts auch keine Probleme bei der Eintragung.

Erhöhten Verschleiß brauchst Du nicht zu befürchten.

Grüße
Robert

Hudson

Hi. Danke soweit. Das ist dann das Eibach pro spacer System? Auf der Webseite steht was von bj bis 98 d.h. 4 geb Early. Hat jemand von euch dieses bei einem Camaro 98 bis 02 verbaut? Evtl eine Scheinkopie für mich? Lg oli

Hudson

Jetzt habe ich doch noch was bei H+R gefunden 40mm hat die Nr. 4085704. Hat  die jemand von euch drauf?

Rockbert

Jep, sämtliche Breiten bis 40mm pro Seite verbaut.
Bis 30mm gibts Gutachten zur Problemlosen Eintragung, ab 40mm nur noch Material/Festgkeitsgutachten.

Grüße
Robert

bephza

Die von Spurplatten.com sind Eintragungsfähig und passen perfekt auf dein Auto! Hatte sie mal selber bestellt, war aber zu faul sie eintragen zu lassen.
Die von H&R kommen auch mit Gutachten, können auch eingetragen werden!

Spurplatten auf den 4. gen sind auf der Hinterachse bis zu 5cm pro Seite Eintragungsfähig!
Hatte beim TüV Süd nachgefragt, der mir das bestätigte, dafür gibts eine Rechenexempel, in dem man die Breite der Achse nimmt und davon einen bestimmten Prozentwert, genau weiß ich es gerade nichtmehr. Aber ich habe zusammen mit den TüV errechnet, dass ich meine 5cm pro Seite hätte eingetragen bekommen können...

lg melle

Rockbert

#7
Es sind max 2% um die man die Spur (offiziell) verbreitern darf Melle...


Nach Deiner Rechnung wären das auf die Achse gesehen 10cm,
wenn das 2% sind, ergäbe das eine Achsbreite von 5 Metern!  :ugly: 


Deshalb sei vorsichtig mit solchen Pauschalaussagen!




Grüße,
Robert


EDIT: Weil ich´s noch etwas anschaulicher darstellen wollte... Es kommt dabei natürlich auf die jeweilige ET der Felge an!
Wir reden hier von der Spur die max um 2% verbreitert werden darf, die Spur ist die Breite von RadMITTE zu RadMITTE, oder (berechnet auf Serienfelgen) einfach die Achsbreite genommen. Diese beträgt bei der 4th Gen ca 160cm.
Das heißt in unserem Beispiel 3,2cm Verbreiterung pro Achse, oder 1,6cm pro Seite.


Nachdem bei Hudson die Reifenbreite identisch der Serienbereifung ist und die Abweichung in Breite und ET nur marginal ist, kann man diesen Wert als vertretbar hernehmen.


Klar bekommst Du auch 4 oder gar 5 cm eingetragen, aber nur bei einer entsprechenden Abweichung der Felgenbreite und ET.
Mal gesetzt den Fall Du willst Corvette C6 Felgen (10x19" ET 79) fahren und eintragen lassen, benötigst Du (um auf die gleiche Spurbreite zu kommen) 2,5cm Scheiben pro Achse, jetzt willst (oder musst) Du verbreitern weil die neuen Felgen ja 10" breit sind (und somit innen am Radhaus anstehen würden), dann kannst Du die 1,5cm dazu addieren und schon bist Du bei legalen 4cm pro Seite für die Eintragung.


-> Alles andere liegt im Ermessensspielraum des Prüfers!

bephza

Es ist ja keine Pauschalaussage!
Ich habe die Angaben vom TüV Süd, gerne gebe ich Namen und Adresse raus.
Ich gehe gerne auch nochmal zum TüV und frage ihn auch gerne nochmal, lass es mir Schriftlich geben o.O?
Genau es hat was mit der Einpresstiefe der Felge zu tun.

Hin oder her, 5cm sind eh übertrieben, außer man braucht sie wie bei den Corvettefelgen!

Am besten ist sowieso man geht mit den Gutachten, vor den Kauf der Spurplatten, den Maßen der Reifen und Felgen zum TüV und fragt nach!

lg melle

Rockbert

#9
Zitat von: bephza in 27. Apr 15, 10:05
Spurplatten auf den 4. gen sind auf der Hinterachse bis zu 5cm pro Seite Eintragungsfähig!


Nachdem Du das aber nicht mit Angaben zu Rad-/Reifenkombination begründest, ist es eine Pauschalaussage.  ;)
Jemand der davon keine Ahnung hat, rennt mit 4cm Platten zum Tüv und wundert sich warum er mit einem Kopfschütteln seitens der Prüfstelle
wieder nach Hause geschickt wird. Und warum, weil im Forum steht, daß man 5cm eingetragen bekommt.


Und warum diese Antwort überhaupt sein musste verstehe ich auch nicht, denn der Threadersteller wollte eine Möglichkeit des Verbreiterns ohne etwas an der Karosserie ändern zu müssen. Also maximal 2cm vorn, 3cm hinten.


Grüße,
Robert

vH

....und nun ist wieder gut...
...habt euch lieb :)

bephza

Oh okey, da haste du recht... ich ging davon aus, das man meine Aussage mit den original Reifen und Felgen versteht :D
Jutt... Ich hab mit den Original Felgen (5-Stern 1998) und der 215/60 R16 nachgefragt.
Hab auch gerade noch das Teilegutachten auf meiner Festplatte gefunden ;) von den H&R und den von SCC Fahrzeugtechnik für den 4. gen Camaro... wenn Jemand braucht....

An der Karosse muss er doch garnichts ändern. :)

lg melle

Rocky48

Liebe Melle,
wenn dein TÜV-Mensch dir nach deinen Angaben zur Original-Felge mit ET53 gesagt hat, dass du 5cm pro Seite verbreitern kannst hat er.....
A)..... dich missverstanden
B).....keine Ahnung
C).....eine falsche Berechnung durchgeführt
ODER
D)..... sich dir gegenüber missverständlich ausgedrückt
Wie Robert schon richtig sagt, sind bei Beibehaltung der gleichen Einpresstiefe gemäß der 2%-Formel lediglich 1,5sm Spurplatten pro Seite zulässig. Egal wie breit die Felge ist, denn Felgenmitte ist immer gleich Felgenmitte und die ist maßgeblich für die Spurbreite.
Bei 5cm Spurplatten müssten die Felgen eine Einpresstiefe von 8,8cm haben um die erlaubten 1,5cm Verbreiterung pro Seite nicht zu überschreiten.
Ich erklärs dir gerne nochmal am Samstag aufm SNC wie das gerechnet wird  ;)
Der Grund für die 2%-Formel liegt übrigens auch in diagonalen Belastung der Lager.
Zu meiner Lehrzeit in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts (meine Alzheimer ist wohl doch noch nicht so fortgeschritten  :D ) hatten wir im zweiten Berufsschuljahr unter dem Oberbegriff Materialkunde auch das Thema "Diagonale Belastung bei Rad- und Achslagern und deren Auswirkung auf Verschschleiss und Haltbarkeit" bei dem wir gelernt haben, dass die Kräfte, die diagonal auf die Lager wirken sich potenzionieren, je weiter der Druckpunkt vom Lager entfernt ist. Bei einem Besuch ber Bundesanstalt für Materialprüfung konnten wir uns von dem Erlernten überzeugen als man uns vorführte, wie bereits eine Zunahme der Entfernung des Druckpunktes vom Lager um 4% die diagonal wirkende Belastung um 25% steigerte und die Lagerschale innerhalb kurzer Zeit derart verschleissen ließ, dass bereits Spiel zwischen Rollen und Schale entstand.
Dies nur mal angemerkt für alle, die ihre Spur um 3 und mehr Prozent verbreitern. Denkt dran, was ihr euren Lagern antut.

Zitat von: Rockbert in 27. Apr 15, 11:40

Mal gesetzt den Fall Du willst Corvette C6 Felgen (10x19" ET 79) fahren und eintragen lassen, benötigst Du (um auf die gleiche Spurbreite zu kommen) 2,5cm Scheiben pro Achse, jetzt willst (oder musst) Du verbreitern weil die neuen Felgen ja 10" breit sind (und somit innen am Radhaus anstehen würden), dann kannst Du die 1,5cm dazu addieren und schon bist Du bei legalen 4cm pro Seite für die Eintragung.


Anzumerken wäre hier allerdings, dass dies zwar den Einsatz von 4cm Spurplatten legalisiert und eintragungsfähig macht, die Spur sich allerdings trotzdem nur um die legalen 1,5cm pro Seite verbreitert.

Gruss vom Highway
Klaus
79 TA bought 79 / buried 81
81 TA bought 81 / sold 89
93 Bird  bought 2011 / sold 2014
92 Bird bought 2014 / sold 2024

Rockbert


Zitat von: Rockbert in 27. Apr 15, 11:40

Mal gesetzt den Fall Du willst Corvette C6 Felgen (10x19" ET 79) fahren und eintragen lassen, benötigst Du (um auf die gleiche Spurbreite zu kommen) 2,5cm Scheiben pro Achse, jetzt willst (oder musst) Du verbreitern weil die neuen Felgen ja 10" breit sind (und somit innen am Radhaus anstehen würden), dann kannst Du die 1,5cm dazu addieren und schon bist Du bei legalen 4cm pro Seite für die Eintragung.


Anzumerken wäre hier allerdings, dass dies zwar den Einsatz von 4cm Spurplatten legalisiert und eintragungsfähig macht, die Spur sich allerdings trotzdem nur um die legalen 1,5cm pro Seite verbreitert.

Gruss vom Highway
Klaus



Hallo Klaus,


danke für Deine "Unterstützung"!  :thumb:   Genau das hatte ich versucht verständlich zu machen.


Und ja, meine Erklärung spielte (bei der Corvettefelge mit der entsprechenden ET) eben auf die 1,5cm Verbreiterung an.


Grüße,
Robert

bephza

Ja meine Güte da habe ich ja was los getrehten und unser Oli versteht jetzt nur noch Bahnhof!

So jetzt mal zum Klarstellen ohne das Klaus mir am Samstag ein Vortrag hält.

a) Es ist mir egal was ihr da rechnet
b) sehen 5cm pro Seite genauso bescheiden aus, wie 4cm pro Seite, mit einer originalen Felgen, die im ürbigen ET40 hat...
c) gelten diese Gutachten die ich habe, sowie die Aussagen vom Cheff des TüV SÜD Würzburg, nur für Originale Felgen!!!! Heißt Oli hat da eh ein anderes Problem, da alle Gutachten oder Teilgutachten von H&R sowie SCC, sich auf Originalfelgen beziehen und keine Aftermarket mit einschließen!

So um das ganze kurz zu fassen...
Oli müsste echt, mit seinen Felgen und den Gutachten der angestrebten Spurverbreiterungen zum TüV gehen und nachfragen ob sie ihm das mit seinen Felgen eintragen!

So und ich hab euch immernoch alle Lieb!  :ugly:

lg melle